Zwei Jahre Transparenzregister – Ein Update
Das Gesetz über das Aufspüren von Ge-winnen aus schweren Straftaten, das sog. Geldwäschegesetz (GwG), bescherte der Wirtschaft bereits Mitte 2017 das zu diesem Zeitpunkt seiner Art nach völlig neue Transparenzregister. Seitdem werden bestimmte Angaben über sogenannte „wirtschaftlich Berechtigte“ (international „UBO – Ultimate Beneficial Owner“) im Sinne des GwG erfasst, gespeichert und können (bisher nur) unter bestimmten Umständen von bestimmten Personengruppen eingesehen werden. Die im Register hinterlegten Angaben betreffen nach § 3 GwG nur „natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Vertragspartner steht, oder auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird“.