Urlaubsabgeltung und Urlaubsübertragung: Neues aus Luxemburg

Das Arbeitsjahr neigt sich dem Ende zu, nicht aber die Arbeit. Deswegen blicken am Jahresende viele Arbeitnehmer mit Sorge auf den noch offenen Urlaub für das Kalenderjahr. Nicht selten kommt es vor, dass gerade zum Jahresende hin viel zu tun ist und Arbeitnehmer auf ihrem Posten unentbehrlich werden (Stichwort „Urlaubssperre“). Dass der Jahresurlaub nicht voll ausgeschöpft werden kann, ist dann keine seltene Begleiterscheinung. Der Resturlaub wird dabei bestenfalls auf die ersten drei Monate des folgenden Jahres übertragen.

 

   Rechts-Hinweis-BAN-12-2018