Tax Compliance Management System – Mehr als nur eine Modeerscheinung

Der Begriff „Tax Compliance Management System“ (Tax CMS) ist in aller Munde. Dabei ist „Tax Compliance“ nicht neu. Ein Steuerpflichtiger, der sich jedes Jahr zur selben Zeit motiviert, Belege und relevante Unterlagen für die jährliche Steuererklärung aktualisiert, sie vorsortiert, auf Vollständigkeit kontrolliert, in einem Ordner strukturiert und die Erstellung der Erklärung anschließend – bspw. zum 01.09. eines jeden Jahres – an seinen steuerlichen Berater delegiert, folgt bereits einem „Tax Compliance Management System“. An Dynamik und Bedeutung gewann das Thema nun jedoch aufgrund einer Änderung einer Verwaltungsanweisung zu § 153 AO. § 153 AO beinhaltet u. a. die Pflicht des Steuerpflichtigen, eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung unverzüglich richtig zu stellen, sofern die fehlerhafte Erklärung zu einer Verkürzung von Steuern führen kann oder bereits geführt hat.

 

   Special-BAN-11-2018