Steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit eines Verlusts aus privaten Darlehensforderungen

Seit der Unternehmenssteuerreform 2007 hat sich in Deutschland im Bereich der Besteuerung der Kapitaleinkünfte viel geändert. Neben der damals wie heute öffentlich diskutierten Einführung einer Abgeltungssteuer für Kapitalerträge wurde zudem auch die Steuerbarkeit von Veräußerungsgewinnen ungeachtet der Spekulationsfrist gesetzlich verankert. Vor der Unternehmenssteuerreform galt als allgemein anerkannt, dass Verluste, die aus der privaten Gewährung von Darlehen im Falle des Gläubigerausfalls entstehen, reines „Privatvergnügen“ sind und damit auch keinerlei steuerliche Auswirkungen haben.

 

  Steuertipp-BAN-06-2018