Nichteheliche Lebensgemeinschaft – Erben und vererben

Sie leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und bestreiten gemeinsam mit ihrem Partner ihren Lebensalltag wie ein Ehepaar, ohne jedoch verheiratet zu sein. Dann sind sie in guter Gesellschaft. Nach Erhebungen des statistischen Bundesamtes gab es im Jahre 2016 rund 3 Millionen nichteheliche Lebensgemeinschaften. Diese Lebensform ist als Form des Zusammenlebens also weit verbreitet, ohne dass jedoch der rechtliche Rahmen gesetzlich geregelt wäre. Die fehlende Rechtsverbindlichkeit kann bei der Auseinandersetzung des Vermögens im Trennungsfall zu Problemen führen, vor allem aber auch im Falle des Todes eines der Partner.

 

   BAN_Rechts-Hinweis-01-2019