Neuerungen beim LEI – keine Finanzmarkttransaktion mehr ohne ihn

Für Unternehmen, die Vermögen verwalten oder in ihrem Betriebsvermögen Wertpapiere halten oder für Unternehmen, die etwa zur Absicherung von Devisenkursen im Exportgeschäft Derivate erwerben, gibt es seit Jahresbeginn 2018 zusätzliche Auflagen zu beachten. Der Kauf eines erhofften Wertpapiers oder die Entscheidung über eine Absicherung muss schnell erfolgen, um sich nicht den täglichen Kursschwankungen auszusetzen. Die Geschäftsbank wird sodann mit dem Kauf beauftragt. Doch wider Erwarten konnte die gewünschte Transaktion nicht ausgeführt werden. Der Grund hierfür: Der Käufer verfügt nicht über den erforderlichen LEI.

 

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