Mietpreispremse seit dem 01.01.2019

In einigen Städten und Gebieten in Deutschland sind die Mieten bei Neuvermietungen in den letzten 10 Jahren stark gestiegen. Um die Mietpreisentwicklung zu dämpfen, wurde durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21.04.2015 mit Wirkung zum 01.06.2015 die sogenannte „Mietpreisbremse“ eingeführt. Ziel dieses Gesetzes ist es, die zulässige Miete in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt bei der Wiedervermietung bestehender Mietwohnungen grundsätzlich auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent zu begrenzen.

 

    Special-03-2019