Haftungsfalle bei Mietflächenabweichung

Mietflächenabweichungen sind eher die Regel als die Ausnahme. Bei Flächenabweichungen nach oben freut sich der Mieter. Weicht sie jedoch nach unten ab, stellt sich die Frage nach Minderung oder sogar Kündigung. Oft sind die Flächenabweichungen den Parteien nicht bekannt, sondern stellen sich erst aufgrund eines anderen Anlasses viel später heraus. Bereits die Berechnungsmethode für die Flächenermittlung hängt von den Einzelumständen ab, nämlich davon, was die Parteien bei Vertragsschluss vereinbart haben. Gesetzliche Regelungen zur Berechnung der Nutzfläche bestehen nicht.

 

Special 02/2020