Anschrift des Unternehmers in Rechnungen

Ein Unternehmer kann grundsätzlich Vorsteuerbeträge aus Rechnungen geltend machen, die er von anderen Unternehmen für sein Unternehmen bezieht. Hierfür ist eine ordnungsgemäße Rechnung (gem. §§ 14, 14a UStG) Voraussetzung. Ein notwendiges Rechnungsmerkmal ist (nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG) die „vollständige Anschrift“ des Unternehmens und des Leistungsempfängers.

 

   BAN_Steuertipp-02-2019