Werbung über Social Media oder lieber Rechtssicherheit durch Datenschutz?

Was Menschen im Internet gefällt, lassen sie ihre Mitmenschen gern wissen. So ist das führende soziale Netzwerk mit dem blauen Logo bekanntermaßen auf die Idee gekommen, das Mitteilen leicht zu machen. Ein Klick auf den „Gefällt mir“-Button und jeder kann sehen, was man mag. Dass die gefallenden Inhalte nicht nur privat, sondern auch gewerblich sein können, hat mittlerweile auch die Wirtschaft verstanden und weiß dieses Wissen zu nutzen. Der einzelne Nutzer darf das werbende Unternehmen gern mit „Gefällt mir“ markieren, um dessen Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Da liegt es nahe, dass der Unternehmer es dem Nutzer so einfach wie möglich macht und den „Gefällt mir“-Button gleich auf seiner Homepage integriert.

 

   BAN_Rechts-Hinweis-02-2019