Verteilung der Kosten von krankheits- oder behinderungsbedingten Umbaumaßnahmen (außergew. Belastungen) auf mehrere Jahre

Aus gesundheitlichen Gründen sind Sie gezwungen, erhebliche Ausgaben für Umbaumaßnahmen an Ihrer Wohnung (z.B. Einbau einer Rollstuhlrampe, Einrichtung eines behindertengerechten Bades, Treppenlift etc.) vorzunehmen. Ihre Krankenkasse zahlt einen kleinen Zuschuss, trotzdem verbleiben – so die Annahme – noch nicht erstattete Kosten in Höhe von rd. € 50.000,00. Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt – vor Berücksichtigung der außergewöhnlichen Belastungen – aber etwas weniger als € 9.000,00 (Grundfreibetrag ab 2018).

 

  Steuertipp-BAN-05-2018