Verlängerung der Probezeit

Sie haben mit einem Arbeitnehmer einen unbefristeten Anstellungsvertrag geschlossen und die übliche Probezeit von sechs Monaten vereinbart. Kurz vor Ablauf dieses Zeitraums stellen Sie fest, dass Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie das Anstellungsverhältnis mit diesem Mitarbeiter über die Probezeit hinaus fortsetzen möchten. Andererseits ist Ihnen bewusst, dass in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeit-nehmern nach Ablauf der Wartefrist von sechs Monaten das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, so dass ein Arbeitnehmer nur aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden kann.

 

Rechts-Hinweis 12 2019