Verfassungswidrigkeit von Nachzahlungszinsen von 6 % p.a. ab 01.04.2015

Sie haben zwar Ihre Einkommensteuererklärung 2012 über Ihren Steuerberater pünktlich im Dezember 2013 abgegeben. Ferner hat das Finanzamt schnell gearbeitet und der Einkommensteuerbescheid für 2012 ist noch im März 2014 ergangen. Aufgrund des Einkommensteuerbescheides mussten Sie weder Einkommensteuer nachzahlen noch haben Sie Einkommensteuer erstattet erhalten. Wie üblich stand der Einkommensteuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

 

   Steuertipp-BAN-07-2018