Steuern sparen schon im Studium

In unserem Steuertipp aus März 2018 hatten wir über die Möglichkeit informiert, wie Eltern im Zusammenhang mit der Ausbildung Ihrer Kinder Steuern sparen können.

Aber auch für Studierende selbst, und zwar auch für solche, die noch keine Einkünfte erzielen, kann es sich lohnen, eine jährliche Steuererklärung zu erstellen. Denn grundsätzlich können Berufsausbildungs- und Studienkosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Wer wie und in welcher Höhe steuerlich profitiert, wird im Folgenden dar-gestellt.

 

  Steuertipp-BAN-04-2018