Neues zur Bruchteilsgemeinschaft in der Umsatzsteuer – Jetzt handeln und Umsatzsteuer sichern!

Eine Bruchteilsgemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Personen Eigentümer einer Sache sind. Klassischer Fall einer Bruchteilsgemeinschaft ist das Miteigentum mehrerer an einer Immobilie. Bisher wurden Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer behandelt. Auf Grund einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist dies nicht mehr der Fall, sodass sich hieraus ganz erhebliche Änderungen ergeben!

 

 

Steuertipp 07-2019