Neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Anspruchsbegrenzung bei der betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiges Instrument für die Schließung von Versorgungslücken im Alter und ein beliebtes Instrument zur Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen. Für die zugesagten Leistungen hat der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Versorgungszusage grundsätzlich einzustehen. Wird das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet, stellt sich für viele Arbeitnehmer (und auch Arbeitgeber) die Frage nach dem „Schicksal“ der betrieblichen Altersvorsorge.

 

  Rechts-Hinweis-BAN-04-2018