Mindestlohn – Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten sollten unbedingt erfüllt werden

In den vergangenen Wochen erreichten uns Anfragen bezüglich Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnunterschreitung, die vom Zoll aufgrund von Kontrollmitteilungen der Deutschen Rentenversicherung eingeleitet wurden. In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass eine Unterschreitung des Mindestlohns nicht allein mittels einer Durchsuchung durch den Zoll festgestellt werden kann. Auch die Träger der Rentenversicherung sind verpflichtet, im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung beim Arbeitgeber die Befolgung der Vorschriften zur Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns zu überprüfen.

 

  Rechts-Hinweis-BAN-03-2018