Keine Angst vor der Verfahrensdokumentation

„Tax Compliance“ und „Tax Compliance Management Systeme“ wird zunehmend intensiver diskutiert. Diskutiert wird dabei grundsätzlich nicht mehr, ob derartige Systeme eingeführt werden sollen, sondern wie eine Integration in die laufende Struktur des Unternehmens gelingen kann. Ein Teil eines Tax Compliance Systems bildet die sogenannte „Verfahrensdokumentation“, welche den vollständigen Buchhaltungsprozess schriftlich nachbildet und dokumentiert.

 

  Steuertipp-BAN-11-2018