Kassenführung mit elektronischen Kassensystemen – ein Update auf den 01.01.2020

Bereits mit Special aus Mai 2017 haben wir Sie über die neuen Anforderungen an elektronische Kassensysteme informiert. Die Änderungen für Kassensysteme gelten bereits seit dem 01.01.2017. Sie resultieren aus der sog. „Kassenrichtlinie“ sowie dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen.

Am 26.09.2017 wurde zudem eine Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV) erlassen, welche im Wesentlichen die Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnungen, die Speicherung dieser Daten, die einheitliche digitale Schnittstelle, die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und den auszustellenden Beleg festlegt.

 

Special-I 12 2019