Jahressteuergesetz 2019 und Bürokratieentlastungsgesetz III

Am 07.11.2019 hat der Bundestag das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (auch „Jahressteuergesetz 2019“ oder „JStG 2019“ genannt) in 2. und 3. Lesung beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus und erfolgt voraussichtlich am 29.11.2019.

 

Special-II 12 2019