Jahressteuergesetz 2018

Am 23.11.2018 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (auch „Jahressteuergesetz 2018“ oder „JStG 2018“ genannt) zugestimmt. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 14.12.2018.

Mit diesem Gesetz sollen die noch in 2018 fachlich gebotenen und zwingend notwendigen Rechtsänderungen im Steuerrecht erfolgen. Zudem sollen ab Januar 2019 alle Betreiber elektronischer Marktplätze dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten der Verkäufer zu erfassen, um eine Prüfung der Steuerbehörden zu ermöglichen.

 

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