Jahresabschluss 2018 – Diese Besonderheiten sind zu beachten
Mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 stehen die für die Bilanzierung verantwortlich Personen wieder vor unterschiedlichen Fragestellungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses. Zwar hat der Gesetzgeber zum Jahresende keine größeren Reformen des Handelsrechts vorgenommen, jedoch werden unterjährig in Urteilen der jeweiligen Gerichte (insbesondere des Bundesfinanzhofs) oder Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) verschiedene Neuerungen veröffentlicht, die es in der Folge bei der Bilanzierung zu berücksichtigen gilt.