Immobilienverkauf – Fatales Exposé!

Der Käufer erwarb von dem Verkäufer ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück; im notariellen Kaufvertrag war die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. In dem Verkaufsexposé des Maklers war das Objekt u. a. wie folgt beschrieben: Das Haus „stammt aus den 50-iger Jahren und wurde 2005 – 2007 komplett saniert. … Das Gebäude ist technisch wie optisch auf dem neusten Stand. … Zudem ist das Haus unterkellert (trocken).“

 

   Rechts-Hinweis-BAN-06-2018