Gesetzgeber erleichtert ab 2020 den Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und Lebenspartnern

Sie sind Arbeitnehmer, verheiratet oder leben in einer Lebenspartnerschaft und möchten eine andere Steuerklasse wählen? Durch das „Dritte Bürokratieentlastungsgesetz“ hat der Gesetzgeber eine Änderung vorgenommen: Mit Wirkung ab dem 01. Januar 2020 ist das Recht auf einen Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und Lebenspartnern nicht mehr auf nur einen Wechsel pro Kalenderjahr beschränkt.

 

Steuertipp 03/2020