Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht sowie Gesetz zur Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes

Die Auswirkungen des Klimawandels sind schon jetzt für alle spürbar, allerdings stellt der Schutz des Klimas eine große Herausforderung dar. Entschlossenes Handeln ist somit notwendig.

Deutschland hat sich mit seinen europäischen Partnern auf eine Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen in Europa bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 verständigt. Mit dem „Gesetz zur Umsetzung des Klimaprogramms 2030 im Steuerrecht“ sowie des Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes möchte der Gesetzgeber nun wichtige Anpassungen vornehmen.

 

Special I 01/2020