EuGH-Urteil: Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung
Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung wird landauf, landab diskutiert und hat bislang, besonders auf Grund der hohen Unsicherheit bezüglich der Umsetzung im deut-schen Recht, für allerlei Aufruhr gesorgt. Grundsätzlich gilt aber einen kühlen Kopf zu bewahren. Das wissen wir bisher:
Am 14.05.2019 entschied der EuGH, dass die Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen ein System einzuführen, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers erfasst wird. Laut EuGH geht es grundsätzlich um die Gewährleistung des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer.