Das Beenden von Gesellschaften: Liquidation, Verschmelzung oder Anwachsung?

Neben Unternehmensgründungen ergibt sich in der Praxis oft auch die Notwendigkeit, Gesellschaften zu beenden. Im Falle von Vermögenslosigkeit oder eingetretener Insolvenz ergibt sich dies zwangsläufig. In diesem Beitrag sollen jedoch Fälle der Beendigung aufgrund eines Entschlusses der Gesellschafter betrachtet werden. Den gesetzlichen Standardfall einer endgültigen Beendigung einer Gesellschaft stellt die Liquidation dar. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Verschmelzung und die Anwachsung (nur bei Personengesellschaften) jedoch kostengünstige und einfache Alternativen zur Liquidation darstellen.

 

  Special-BAN-05-2018